Fliegenpilze sind giftig, das weiß jedes Kind. Auch Schimmelpilz an den Wänden schadet der Gesundheit. Das sollten vor allem diejenigen beherzigen, die in diesem Winter besonders sparsam geheizt und damit die Schimmelbildung in der Wohnung begünstigt haben.
„Wer die Heizung komplett abstellt, riskiert zu hohe Feuchte in den Wohnräumen, die zu Schimmel an den Wänden und in den Raumecken führt“, warnt der Sachverständigenverband BVS.
„Bei Raumtemperaturen unter 18 Grad sehen wir bereits die Gefahr von Schimmelbildung.“ Um Schimmel vorzubeugen, ist laut BVS eine gleichbleibende Raumtemperatur entscheidend: „Die Raumluft konstant bei rund 18 bis 22 Grad zu halten, ist energiesparender und günstiger, als die Heizkörper permanent an- und auszudrehen“, weiß Christiane Herget, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schimmelpilze. Die Expertin empfiehlt, mindestens zwei bis drei Mal täglich zu lüften: „Das ist wichtig, um Feuchtigkeit aus der Raumluft abzuführen.
Bei Mietwohnungen stellt sich die Frage, wer sich um die Beseitigung des Schimmels kümmert und wer sie bezahlt. Oft schieben sich Vermieter und Mieter gegenseitig die Verantwortung zu.
Mieter müssen durch Heizen und Lüften Schimmel vorbeugen.
Stiftung Warentest rät Mietern und Mieterinnen, dem Vermieter den Schimmelbefall umgehend zu melden und ihn zur Beseitigung des Schimmels und der Schimmelursache aufzufordern – aber ausdrücklich nur, wenn sicher ist, dass sie selbst alles unternommen haben, um Schimmel vorzubeugen.
Vermieter haften nur, wenn der Schimmel auf den Zustand des Gebäudes – etwa Risse in der Wand – zurückzuführen ist, und der Mieter die Schimmelbildung durch zumutbares Heizen und Lüften nicht verhindern konnte.
Wer die Miete mindern will, sollte sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Der Gesamtbetrag aller Kürzungen darf eine Monatsmiete nicht überschreiten, sonst droht die Kündigung, falls der Schimmel vom Mieter selbst verursacht wurde. Im Fachhandel gibt es eine Reihe wirksamer Schimmelentferner. Lassen Sie sich auch in diesem Fall beraten.