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Am 31. Oktober 2021 endet offiziell die Sommerzeit. Wann die Zeitumstellung ganz abgeschafft wird, ist noch immer nicht entschieden. Die frühe Dunkelheit, das rauere Wetter und die tieferen Temperaturen signalisieren aber auch ganz ohne Uhrzeit, dass der Herbst beginnt und Vorkehrungen zu treffen sind.

Immobilieneigentümer können in Haus und Garten jetzt einiges tun, um gut durch die dunkle Jahreszeit zu kommen. Wer einen Garten besitzt, sollte sich um den Herbstschnitt kümmern, noch einmal den Rasen mähen und schon jetzt die Blütenpracht im Frühjahr vorbereiten. Blumenzwiebeln werden in vielen Varianten angeboten und müssen noch vor der Frostperiode in die Erde. Kübelpflanzen sollten bald in ihr Winterquartier gebracht werden, genauso wie die Gartenmöbel. 

Der Laubbesen sollte auch griffbereit stehen. Immobilieneigentümer und – je nach Mietvertrag auch Mieter – sind verpflichtet, Gehwege vor und zum Haus regelmäßig auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen. Weil nasses Laub den Weg zur Rutschpartie machen kann, sollte es rechtzeitig entfernt werden. 

Gartenabfälle gehören in den Kompost oder in die braune Tonne. Das Verbrennen ist aus ökologischer Sicht bedenklich und in vielen Bundesländern inzwischen sogar verboten. Vielerorts gibt es Abholdienste, Sammelplätze oder Kompostieranlagen, die kostenlos oder gegen Gebühr Gartenabfälle annehmen und verarbeiten.

Terrassen und Balkone können auch im Herbst und Winter noch ein anziehender Ort sein, wo man die Mittagssonne oder auch den Sternenhimmel genießen kann. Bei einem Rundgang um das Haus sollte man deshalb auch gleich alle Einrichtungen und Vorrichtungen kontrollieren: Funktioniert das Außenlicht überall, ist der Wärmestrahler noch intakt, schließen die Abdeckungen für den Grill gut ab, ist der Wasserhahn abgestellt? Wenn das Laub von den Bäumen gefallen ist, ist auch ein Blick in die Dachrinne empfehlenswert, damit später das Tauwasser gut ablaufen kann.

Maxim

Maxim aus Ludwigsburg veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien.