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In Deutschland gibt es immer mehr Single-Haushalte. Der Anteil der Einpersonenhaushalte hat sich seit 1950 mehr als verdoppelt. Im Jahr 2022 betrug er 41 Prozent. Wer sich als Paar im Streit trennt und künftig allein leben will, muss einige Regeln beachten.

Die Art und Weise, wie die Menschen in Deutschland heute zusammenleben und wirtschaften, hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Fünf-Personen- oder Drei-Generationen-Haushalte sind heute die Ausnahme. Vielen Menschen ist es zu anstrengend geworden, sich ständig aufeinander abstimmen zu müssen.

Nach einer Trennung und Ehescheidung müssen sich die ehemaligen Partner über die Aufteilung der Haushaltsgegenstände einigen. Damit sind diejenigen beweglichen Sachen gemeint, die dem Zusammenleben und der gemeinsamen Lebensführung dienen. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Küchengeräte, Bilder, Fernseher, Bücher, Boote oder Wohnwagen. Wer die Haushaltssachen trotz gesetzlichen Verbots eigenmächtig entfernt, riskiert unter Umständen sogar Schadensersatzansprüche durch den Ex-Partner.

Das Gesetz unterscheidet zwischen der vorläufigen Regelung während der Trennungszeit und der endgültigen Regelung im Rahmen der Scheidung. In beiden Fällen erfolgt die Überlassung und Zuordnung der Haushaltssachen durch eine sogenannte Realteilung nach den Grundsätzen der Billigkeit. Die Gegenstände werden gleichmäßig unter den Eheleuten aufgeteilt. Eine Ausgleichszahlung kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden. 

Es gilt die gesetzliche Vermutung, dass Haushaltsgegenstände, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurden, gemeinsames Eigentum der Eheleute sind. Dabei spielt es keine Rolle, wer beim Kauf bezahlt hat. Die Eheleute sind verpflichtet, die Haushaltssachen einvernehmlich zu verteilen. Kein Ehegatte darf gegen den Willen des anderen die Haushaltssachen eigenmächtig aus der Ehewohnung entfernen und in seine neue Wohnung schaffen. 

Fazit: Einvernehmliche Lösungen sparen Zeit und Geld. Sie sind gerichtlichen Auseinandersetzungen nach der Trennung in jedem Fall vorzuziehen.

Maxim

Maxim aus Ludwigsburg veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien.