Wer eine alte Heizung betreibt, muss diese unter Umständen austauschen. Der Gesetzgeber hat ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen verfügt. Die neuen Regeln dienen dem Klimaschutz und sollen zu einem geringeren Energieverbrauch führen. Außerdem wird die Überprüfung von Gasheizungen für viele Immobilieneigentümer im Jahr 2023 zur neuen Pflicht.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1993 eingebaut wurde. Gesetzlich festgelegt ist die neue Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz. Fachleute raten dazu, bereits deutlich vor der gesetzlichen Verpflichtung einen konkreten Plan zu entwickeln, wie man auf klimafreundliche Heizungen mit erneuerbaren Energien umsteigen kann. Insgesamt sind sie günstiger als fossil betriebene Heizungen.
Heizungen, die älter sind als 30 Jahre, sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung zum 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, darf die Heizung weiter betreiben. Bei einem Eigentümerwechsel tritt die Austauschpflicht dann innerhalb von zwei Jahren nach Kauf in Kraft.
Im Jahr 2023 steht in vielen Wohngebäuden mit Gasheizungen eine Heizungsprüfung an. Für Häuser ab zehn Wohneinheiten muss die Überprüfung der Gasheizung bis zum 30. September erfolgen. Das verlangt eine Verordnung der Bundesregierung vom 1. Oktober 2022. Zeigt die Untersuchung durch Fachleute Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht durchgeführt wurde.
Für Wohngebäude unter zehn Wohneinheiten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Bei weniger als sechs Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend.
Angesichts der stark gestiegenen Gaspreise und Unsicherheiten bei der Versorgung wollen immer mehr Haushalte weg von ihrer alten Gasheizung. Die Folge: Der Absatz von Heizungswärmepumpen stieg im Jahr 2023 auf 236.000 Geräte und damit um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr.