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Die Gasknappheit des letzten Jahres ist noch nicht vergessen. In diesem Winter sind die Gasspeicher zwar gut gefüllt, aber die Heizkosten für alle Heizsysteme sind immer noch hoch. Ein sparsamer Umgang mit Energie ist nach wie vor sinnvoll.

Ende September 2023 lag der Füllstand der Gasspeicher mit 95 Prozent rund neun Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2021. Der von der Bundesnetzagentur vorgegebene Mindestfüllstand ist damit deutlich überschritten. Das klingt beruhigend. Der Gasverbrauch in Deutschland lag in den vergangenen Monaten – wohl auch wegen der hohen Energiekosten – fast immer unter dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021.

Die Kosten fürs Heizen sind im Jahr 2022 je nach Energieträger um bis zu 81 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Heizspiegel für Deutschland der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Ein durchschnittlicher Haushalt in einem Mehrfamilienhaus muss für das Heizen mit Gas 1.475 Euro zahlen. Auch die Heizkosten für Holzpellets (+ 81 Prozent), Wärmepumpen (+ 50 Prozent) und Heizöl (+ 48 Prozent) sind deutlich gestiegen. Fernwärme ist dagegen nur leicht teurer geworden (+ 5 Prozent). Grund für die höheren Heizkosten sind die während der Energiekrise stark gestiegenen Preise für alle Energieträger.

Für das laufende Jahr rechnet co2online mit leicht sinkenden Heizkosten, weil die Energiepreise wieder sinken. Der Auswertung zufolge wird das Heizen mit Gas im Vergleich zu 2022 um elf Prozent günstiger. Auch beim Heizen mit Holzpellets (- 17 Prozent) und Heizöl (- 19 Prozent) sinken die Kosten.

Am stärksten sinken die Kosten für das Heizen mit einer Wärmepumpe (- 20 Prozent). Grund dafür ist ein wieder größeres Angebot an Wärmepumpen-Stromtarifen. Lediglich für Fernwärme müssen Kunden 2023 voraussichtlich mehr bezahlen (+ 10 Prozent).

Übrigens: Schlecht entlüftete Heizkörper arbeiten ineffizient und verursachen höhere Energiekosten. Die Entlüftung kann der Hauseigentümer selbst vornehmen oder bei der nächsten Heizungswartung gleich mit erledigen lassen. Und: Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen sind weiterhin erlaubt. Nur veraltete Feuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Maxim

Maxim aus Ludwigsburg veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien.