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Die Koalition hat sich mühsam auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, GEG, geeinigt. Jetzt geht es an die Umsetzung der Wärmewende. Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden.

Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht. Das gilt auch bei der Wärmewende. Kein Hauseigentümer muss in Panik verfallen. Der Übergang wird pragmatisch und sozial verträglich gestaltet. Es gelten Übergangsfristen, technologieoffene Optionen und Befreiungen in besonderen Situationen. Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen wurden noch einmal erweitert.

Eine Befragung unter Hauseigentümern durch die gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online zeigt zwar eine Verunsicherung, aber auch eine breite Zustimmung zur Wärmewende. 79 Prozent sind dafür, dass veraltete fossile Heizsysteme durch klimafreundliche ausgetauscht werden.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nennt die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gebäudeenergiegesetzes:

  • Die Pflicht zum „Erneuerbaren Heizen“ gilt nur für den Einbau neuer Heizungen. Ausnahmen und Befreiungen sind in Härtefällen möglich.
  • Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.
  • Für den Fall, dass eine Erdgas- oder Ölheizung nicht repariert werden kann, gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
  • Für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden, gibt es umfassende Übergangsregelungen. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf „Erneuerbare Heizungen“ umgestellt wird. Überdies erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.
  • Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden.
  • Der Umstieg soll durch gezielte Förderungen unterstützt werden. Zudem gibt es weiterhin Steuerermäßigungen.
Maxim

Maxim aus Ludwigsburg veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien.