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Wer seine Wohnung untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters. Liegt ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung vor, muss der Vermieter zustimmen. Doch was genau ist eine Untervermietung? Und darf man eine Einzimmerwohnung überhaupt untervermieten?

Der Fall: Der Mieter bewohnt eine Einzimmerwohnung in Berlin. Er bat seinen Vermieter um Erlaubnis, einen Teil der Wohnung wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts vom 15. Juni 2021 bis zum 30. November 2022 untervermieten zu dürfen, was der Vermieter ablehnte. 

Während seines Auslandsaufenthalts bewahrte der Mieter in der untervermieteten Wohnung seine verbliebenen persönlichen Gegenstände in einem Schrank und einer Kommode sowie in einem durch einen Vorhang abgetrennten, nur ihm zur Verfügung stehenden Raum von einem Quadratmeter am Ende des Flurs auf. Außerdem war er im Besitz eines Wohnungsschlüssels.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch aus § 553 Abs. 1 BGB auf Gestattung der vorübergehenden teilweisen Gebrauchsüberlassung zusteht.

Begründung: Der zitierte § 553 Abs. 1 BGB macht keine Vorgaben über den beim Mieter verbleibenden Teil der Wohnung und stellt auch keine Anforderungen an die weitere Nutzung durch den Mieter. Die Überlassung eines Teils der Wohnung an einen Dritten ist zulässig, wenn der Mieter den Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig aufgibt. Ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten kann daher auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein. 

Ein Ausschluss von Einzimmerwohnungen aus dem Anwendungsbereich des § 553 Abs. 1 BGB ergibt sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Gesetzgebungsgeschichte oder dem Mieterschutzzweck der Vorschrift. Der Mieter einer Einzimmerwohnung ist grundsätzlich nicht als weniger schutzwürdig anzusehen als der Mieter einer Mehrzimmerwohnung. Der Kläger hat den Gewahrsam an der Wohnung nicht vollständig aufgegeben, er hat persönliche Gegenstände in der Wohnung zurückgelassen und sich zudem durch Zurückbehaltung eines Wohnungsschlüssels den Zugang zu dieser Wohnung gesichert.

Maxim

Maxim aus Ludwigsburg veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien.