Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland beschlossen. Dem Gesetz liegen Empfehlungen der Baulandkommission zugrunde. Es erleichtert den Kommunen die Bereitstellung von Bauland, enthält nun aber doch die umstrittene Genehmigungspflicht bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
Dazu Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Ohne Bauland können wir keine neuen Wohnungen bauen. Überall dort, wo neuer Wohnraum entstehen soll, vereinfachen und beschleunigen wir die Prozesse.“ So weit so gut.
Kritiker bemängeln jedoch erhebliche Eingriffe in die Eigentums- freiheit. Dazu gehört die Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwoh- nungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Mit der neuen Regelung werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen die Umwand- lung von Miet- in Eigentumswohnungen der Genehmigung bedarf. Die Genehmigungspflicht soll maximal bis zum 31.12.2025 gelten. Zudem sind zur Wahrung berechtigter Interessen der Eigentümer Ansprüche auf Genehmigung, beispielsweise bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit, vorgesehen.
Das IW-Institut Köln hatte diese Regelung schon im Gesetzentwurf als äußerst problematisch bemängelt. Die Wohneigentumsbildung werde erschwert und verteuert. Dabei sei Wohneigentum aufgrund der niedrigen Zinsen oftmals mit geringeren Wohnkosten verbunden als das Wohnen zur Miete. Überdies trage die weite Verbreitung von Wohneigentum zu einer größeren Vermögensgleichheit bei und stellt einen wichtigen Baustein der Altersvorsorge dar.
Das Gesetz unterstellt außerdem, dass Vermieter von Eigentums- wohnungen über Modernisierungen und Eigenbedarfskündigungen Mieter verdrängen. Studien im Auftrag des BBSR belegen aber das Gegenteil: Gerade kleinere Investoren gehen bei Mietanpassungen und Modernisierungen sehr umsichtig vor. Und auch Eigenbedarfskündigungen spielen nur eine untergeordnete Rolle.