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Auch dieses Jahr beginnt mit vielen Änderungen. Bereits Ende vergangenen Jahres traten viele Gesetze in Kraft, die für Im- mobilieneigentümer und Mieter direkt Bedeutung haben. Hinzu kommen Änderungen, die sich indirekt auswirken.

Ab Januar 2021 entfällt für rund 90 Prozent der Arbeitnehmer der Solidaritätszuschlag, für 6,5 Prozent der Arbeitnehmer wird er reduziert. Der Beitrag wurde seit 1991 für den Ost-Aufbau verwendet.

Ebenfalls ab Januar 2021 gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für die meisten Güter und von sieben Prozent für Waren des täglichen Bedarfs. Die Reduzierung wegen der Corona-Pandemie läuft aus.

Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung eingeführt. Rund 1,3 Millionen Rentner haben Anspruch auf den Zuschlag.

Der Mindestlohn steigt ab Januar auf 9,50 Euro pro Stunde, ab Juli auf 9,60 Euro. Der Mindestlohn von Azubis steigt im ersten Ausbildungsjahr von 515 Euro auf mindestens 550 Euro.

Soziale Leistungen: Die Hartz-IV-Regelsätze steigen leicht. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde wegen der Corona-Pandemie erhöht und beträgt 2021 weiterhin 4.008 Euro. Das Wohngeld wird als Ausgleich für die höheren Kosten bei Benzin, Heizöl und Gas geringfügig erhöht.

Die Pendlerpauschale wird erhöht: Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit unabhängig von der Art des Fortbewegungsmittels von der Steuer abgesetzt werden. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent.

Die Wohnungsbauprämie steigt. Der Staat zahlt statt 8,8 Prozent dann 10 Prozent Zulage.

Bereits seit 2020 gelten das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland, die Verlängerung des Förderzeitraumes für Baukindergeld und das Wohnungseigentumsgesetz.

Maxim

Maxim aus Ludwigsburg veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien.