Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Beratungen im Bündnis für bezahlbares Wohnen ein Maßnahmenpaket zur konjunkturellen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft vereinbart. Insgesamt wurden 14 Maßnahmen beschlossen, die zur Belebung der Bau- und Immobilienkonjunktur beitragen sollen.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): „Mit dem heute vorgestellten Maßnahmenpaket wird es uns gelingen, mehr Investitionen in den Wohnungsbau zu erreichen und damit die Bau- und Immobilienbranche zu stabilisieren und zu stärken. Wir werden die Rahmenbedingungen verbessern, um mehr bezahlbaren, klimaneutralen und barrierearmen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“
Bei der Wohneigentumsförderung für Familien wird die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind deutlich von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind kommen 10.000 Euro hinzu. In den kommenden zwei Jahren wird der Bund zudem das Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden auflegen. Gleichzeitig soll der Umbau von leerstehenden Büros und Läden zu neuen Wohnungen in den kommenden beiden Jahren mit 480 Millionen Euro unterstützt werden.
Die Bereitstellung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum soll durch die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ab dem kommenden Jahr gefördert werden. Das Baugesetzbuch wird angepasst und durch eine Sonderreglung für Städte und Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten ergänzt. Der Bau bezahlbarer Wohnungen soll bis Ende 2026 einfacher und schneller geplant werden können.
Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ wurde im April 2022 gegründet. Unter dem Dach des Bündnisses arbeiten neben dem BMWSB Vertreter der Länder, der kommunalen Spitzenverbänden, der Wohnungs- und Bauwirtschaft, der Gewerkschaften, der Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter auch Umwelt-, Mieterschutz-, Verbraucherschutz- und Sozialverbände zusammen. Von den Maßnahmen, die das Bündnis für bezahlbares Wohnen im vergangenen Jahr gemeinsam beschlossen hat, konnte ein Großteil bereits innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Förderung von Investitionen, der Beschleunigung von Verfahren und der Begrenzung von Baukosten.