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Die Geschäfte und Restaurants in den Einkaufsstraßen und Fußgängerzonen der Städte leiden besonders unter der Coronakrise. Seit Herbstbeginn steigt die Zahl der Infizierten wieder und macht neue Regeln während der Wintermonate notwendig. Die Betreiber der Geschäfte brauchen einen langen Atem. Keine gute Idee ist es, die Mietzahlung einfach auszusetzen.

Möglicherweise drohen Läden und Geschäften in den kommenden Wochen je nach Bundesland und Situation wieder Einschränkungen der Besucherzahl oder der Öffnungszeiten. Umsatzrückgänge und die Kundenabwanderung zum Onlinehandel sind die Folge und wer- den das Gesicht der Einkaufsstraßen verändern.

Wie sich die Situation rechtlich darstellt, erläutert Veronika Thor- mann, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Bethge Legal in Hannover: Die Verpflichtung zur Zahlung der verein- barten Miete besteht für Geschäftsraummieter auch während einer durch Corona bedingten Schließung fort. In dem zu entscheidenden Fall erging eine behördliche Anordnung gegen die Mieterin. Darin wurde die Schließung ihrer Filiale auf Grund der Coronaverordnung angeordnet. Sie stellte daraufhin die Mietzahlung während der Schließung für einen Monat ein. Zu Unrecht, entschied das Landge- richt Heidelberg (LG Heidelberg, 30.07.2020, 5 O 66/20).

Die erteilte Anordnung stellt keinen Sachmangel dar, weil die hoheit- liche Maßnahme nicht an die konkrete Beschaffenheit der Mietsache anknüpft, sondern ausschließlich an den Betrieb der Mieterin. Nicht die baulichen Gegebenheiten sind der Anlass für die Schließung, sondern die Nutzung der Räume mit Publikumsverkehr.

Das Gericht macht deutlich, dass Beschränkungen des Gebrauchs der Mietsache durch hoheitliche Maßnahmen wegen des Infektions- schutzes grundsätzlich keinen Mangel darstellen. Das Verwendungs- risiko und das damit verbundene Risiko der Ladenschließung liegen in der Sphäre des Mieters.

Mirko

Mirko ist der Inhaber von Mosenthin Immobilien und veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien auf diesem Blog. Bei Fragen kommen Sie gerne auf mich zu!

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