Außer in Bayern sind die Erhebungen der Daten bei den Bürgern zum Grundeigentum überall abgeschossen. Das südlichste Bundesland hat noch einmal Aufschub gewährt. Die Grundsteuerreform und die Mitwirkung der Immobilieneigentümer war in ganz Deutschland das Aufregerthema des Jahres 2022. Jetzt sind die Finanzämter an der Reihe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte. Die Bundesregierung regelte die Grundsteuer neu und schlug dafür das sogenannte Bundesmodell vor. Bundesländer, die sich diesem Modell nicht anschließen wollten, wie beispielsweise Bayern und Hamburg, konnten aufgrund einer entsprechenden Grundgesetzänderung ein eigenes Grundsteuermodell einführen.
Die unliebsame Auskunftspflicht hatte bei Bürgerinnen und Bürgern vielerorts zur Verweigerung oder zumindest zu Verzögerungen geführt. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts war ursprünglich auf den 31. Oktober 2022 befristet. Bis zu diesem Termin waren aber erst sehr wenige Steuererklärungen eingegangen. Daher wurde die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Doch auch nach Ablauf der verlängerten Abgabefrist steht für ein Viertel der Grundstücke die Grundsteuererklärung immer noch aus.
Die Steuerbehörden der verschiedenen Bundesländer sind noch uneinig, wie sie mit säumigen Abgabepflichtigen umgehen wollen. Insgesamt wird von allen Seiten eine gewisse Nachsicht erwartet. Die Finanzämter wollen säumige Immobilieneigentümer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Grundsätzlich können die Ämter Verspätungszuschläge und Zwangsgelder erheben. Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist unumgänglich. Wer bisher gezögert hat, sollte nun aktiv werden und sich unterstützen lassen.
Die Grundsteuerreform in Deutschland soll das Grundvermögen neu bewerten und wird gleichzeitig zum Anlass genommen, das Grundsteuerrecht digitalisierbar und damit effizienter zu gestalten. Aber auch die Umsetzung der beabsichtigten Digitalisierungsmaßnahmen in den Ämtern verläuft nur schleppend. Lediglich die Branche der Rechts- und Steuerberatung hat die geplanten Maßnahmen bereits abgeschlossen.