In der nächsten Phase der Grundsteuerreform sind jetzt alle Grundstückseigentümer gefragt. Sie müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Steuererklärung abgeben, auf deren Basis die neue Grundsteuer berechnet wird. Darin werden Angaben zur Immobilie sowie zum Steuerpflichtigen verlangt, unter anderem die Steuernummer, Angaben zu Miteigentumsanteilen (bei Eigentumswohnungen), die Grundbuchblattnummer, die Flurstücknummer und die Flächengrößen.
Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, die Bemessung der Grundsteuer neu zu regeln. Das war notwendig geworden, weil diese sich bis dahin noch auf uralte Grundstückswerte, die sogenannten Einheitswerte von 1964 im Westen und 1935 im Osten, bezogen hatte. Das neue Gesetz wurde im November 2019 beschlossen. Die Umsetzung muss bis 2025 abgeschlossen sein.
Wie hoch die Steuer zukünftig sein wird, kann nicht einheitlich gesagt werden. Weil das vorgeschlagene Bundesmodell wegen seiner Kompliziertheit umstritten war, konnten die Bundesländer mittels einer Öffnungsklausel eigene Modelle entwickeln. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben diese Möglichkeit genutzt. Im Saarland und in Sachsen wurde das Bundesmodell nur leicht modifiziert. Für alle gilt: Die geforderten Angaben beziehen sich auf die Eigentumsverhältnisse zum ersten Januar 2022.
In fast jedem Bundesland gilt also etwas anders. Nach dem Bundesmodell berechnen die Finanzämter mithilfe der elektronisch eingereichten Daten den ersten Wert. Dieser wird anschließend mit den Steuermesszahlen multipliziert. Die Kommunen bestimmen am Ende mit dem Hebesatz, wie hoch die Belastung jedes einzelnen Grundeigentümers ist. Den Kommunen stehen die Einnahmen aus der Grundsteuer zu. Das waren bisher rund 15 Milliarden Euro. Das Aufkommen als Ganzes soll gleich bleiben, aber die Steuerbelastung wird sich verschieben. Die Wohnnutzung wird gegenüber gewerblicher Nutzung günstiger, Einfamilienhauseigentümer mit großem Grundstück müssen voraussichtlich mehr bezahlen als Bewohner einer Eigentumswohnung.