Die Teilhabe aller Menschen an allen öffentlichen Einrichtungen ist die Voraussetzung für eine gute Lebensqualität. Barrierefreie Lebensräume sind dafür die Voraussetzung, sowohl im direkten privaten Umfeld als auch außerhalb.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Barrierefreiheit bezieht sich auf Gebäude und öffentliche Plätze, Wohnungen und Arbeitsplätze, Verkehrsmittel und Gegenstände, Dienstleistungen, Freizeitangebote und auch auf verständliche Sprache.
Grundsätzlich geht Barrierefreiheit auch Menschen ohne Behinderungen etwas an, da sie selbst einmal auf eine barrierefreie Infrastruktur angewiesen sein könnten. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon sind etwa acht Millionen schwerbehindert. Und: Spätestens 2060 wird jeder Dritte in Deutschland über 65 Jahre alt sein. In einer alternden Gesellschaft ist es wichtig, Lebensräume barrierefrei zu gestalten. Auch die Zahl der Menschen mit körperlichen Einschränkungen nimmt stetig zu. Barrierefreiheit ist die zentrale Antwort auf den demografischen Wandel und bedeutet Teilhabe und Selbstständigkeit – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen.
Der VDI Verein Deutscher Ingenieure weist regelmäßig auf Neuerungen hin. Jetzt wurde die Richtlinienreihe VDI 6008 überarbeitet. Sie gibt klare Hinweise, wie die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Barrieren abbauen und gleichzeitig Komfort und Sicherheit erhöhen kann. Die Neustrukturierung und Überarbeitung der Richtlinie wurde notwendig, weil sich die technischen Anforderungen an barrierefreie Lebensräume erweitert haben. Die Richtlinie gibt Hinweise für den Neubau und die Modernisierung von Wohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen, Arbeitsstätten und Gesundheitseinrichtungen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWi) stellt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ Mittel für barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand zur Verfügung. Typische Modernisierungsmaßnahmen sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, die Beseitigung von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.