Das Mietrecht in Deutschland ist bei weitem nicht so schlecht, wie es manchmal dargestellt wird. Im Gegenteil: Im Land der Mieterinnen und Mieter gibt es eine ausgefeilte Rechtsprechung, die die Interessen beider Seiten immer wieder neu austariert. Doch in Zeiten angespannter Mietmärkte blühen alle möglichen Versuche, sich über das Recht hinwegzusetzen.
Wenn ein Umzug ansteht, sollten sich Mietinteressenten rechtzeitig darüber informieren, was üblich bzw. rechtlich zulässig ist und wie es sich mit den Begriffen verhält: Was bedeuten Kaution, Abstand, Ablöse und Übergabeprotokoll? Einen praktischen Überblick gibt die Stiftung Warentest unter „Wohnung mieten“ und dem Stichwort „Wohnungsübergabe“:
Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter. Der Vermieter muss die Kaution zuzüglich Zinsen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzahlen.
Als Abstand bezeichnet man eine Zahlung für einen bestimmten Einzugstermin. Vormieter machen die Wohnung ein paar Wochen früher frei und lassen sich das bezahlen. Solche Vereinbarungen sind unzulässig. Lediglich die Übernahme der Umzugskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden.
Als Ablöse bezeichnet man einen Geldbetrag, den Nachmieter für das alte Mobiliar zahlen – das kann eine Einbauküche oder auch ein Fußboden sein. Auch Ein- und Umbauten, die den Wert der Wohnung erhöhen, können mit einer Ablösesumme an die Nachmieter weitergegeben werden. Die Ablösesumme kann grundsätzlich frei verhandelt, aber nicht erzwungen werden. Die Ablösesumme darf nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert der Gegenstände liegen.
Ein Übergabeprotokoll zwischen dem Auszug des Vormieters und dem Einzug des Nachmieters dient dazu, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren und so spätere Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen zu vermeiden. Generell gilt: Der Mieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückgeben. Schäden, die der Mieter selbst verursacht oder zu vertreten hat, muss er ersetzen.