Gegensätzlicher könnten die Meinungen zur Mietpreisbremse kaum sein. Je nach politischer Ausrichtung oder Position auf dem Immobilienmarkt wird sie als gescheitert oder als dringend notwendig zur Regulierung der stark steigenden Mieten angesehen.
Damit die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nicht weiter steigen, wurde 2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Danach darf bei der Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Mietpreisbremse bis Ende 2028 verlängert. Ursprünglich sollte die Mietpreisbremse im Jahr 2025 auslaufen. Ob und wo die Mietpreisbremse gilt, entscheiden die jeweiligen Landesregierungen.
„Es ist gut, dass jetzt endlich ein konkreter Gesetzentwurf für die Verlängerung der Mietpreisbremse in die Spur kommt. Das war längst überfällig. Wir brauchen die Verlängerung so schnell wie möglich …“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy.
Der Verband Haus & Grund Rheinland Westfalen lehnt die Verlängerung ab. Das Bundesverfassungsgericht habe diesen „schweren Eingriff in die Eigentums- und Vertragsfreiheit nur als vorübergehende Notmaßnahme geduldet“. Die Nachfrage nach Wohnraum sei seit Jahren größer als das Angebot. „Die Politik scheitert bisher daran, die Baukosten zu senken und das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage durch mehr Neubau zu heilen“.
Dr. Christian Osthus, Geschäftsführer des Immobilienverbandes IVD Bundesverband stellt fest: „Die Mietpreisbremse ist trotz der moderaten Verschärfungen verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat diese 2019, vier Jahre nach Inkrafttreten, nur gebilligt, weil sie örtlich und zeitlich befristet ist“.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass die Mietpreisbremse in die Ressortabstimmung gegangen ist und die längst überfällige Umsetzung damit Fahrt aufnimmt. „Die Lage auf dem Mietmarkt ist prekär – bereits jetzt ist jeder dritte Mieterhaushalt mit seinen Wohnkosten überlastet“.