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Klagen einzelne Wohnungseigentümer gegen ihre Eigentümergemeinschaft und gewinnen den Prozess, müssen sie sich an den Prozesskosten beteiligen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.

Seit der WEG-Reform 2020 richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft. Da die Prozesskosten zu den Verwaltungskosten der Gemeinschaft gehören, müssen sie von allen Mitgliedern der Gemeinschaft getragen werden – auch von den klagenden Wohnungseigentümern selbst. Diese Regelung soll Streitigkeiten reduzieren. 

Im konkreten Fall sind die drei Klägerinnen Mitglieder der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft und jeweils Eigentümerinnen einer von insgesamt acht Wohnungen. Die Gemeinschaftsordnung aus dem Jahr 2019 sah vor, dass die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Wohnungseigentumseinheiten umgelegt werden. 

Im Jahr 2021 fochten die Klägerinnen einen Beschluss vor dem Amtsgericht an. Das Gericht verurteilte die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Tragung der Kosten. Im April 2022 beschlossen die Wohnungseigentümer, diese Kosten durch eine Sonderumlage zu finanzieren, an der die Klägerinnen beteiligt sein sollten. Gegen diesen Beschluss wenden sich die Klägerinnen mit ihrer Anfechtungsklage, die vor dem Amtsgericht keinen Erfolg gehabt hat. Auf die Berufung einer der Klägerinnen hat das Landgericht der Klage stattgegeben. Dagegen wendet sich die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision. 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem abschließenden Urteil (19.07.2024, V ZR 139/23) entschieden, dass Prozesskosten, die der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, zu den Kosten der Verwaltung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG gehören. Daher sind sie, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umzulegen. Dies führt dazu, dass auch der siegreiche Kläger die Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anteilig mittragen muss.

Maxim

Maxim aus Ludwigsburg veröffentlicht regelmäßig Themen und Wissenswertes rund um Immobilien.