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An der Wohnungsnot kommt man nicht mehr vorbei. Der Mietmarkt wirkt wie eingefroren, das Angebot stagniert, 11,7 Prozent aller Wohnungen sind bereits überbelegt, und der Wohnungsneubau ist eingebrochen. Jetzt kommt es auf gute Ideen und Eigeninitiative an.

Deutschland ist ein Mieterland: Über die Hälfte aller Menschen lebt in Mietwohnungen. Wer einen Mietvertrag hat, ist durch das starke Mietrecht gut geschützt. Diejenigen jedoch, die neu auf den Wohnungsmarkt kommen oder umziehen wollen, haben es schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung zieht die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) eine ernüchternde Bilanz: Trotz klar formulierter Zielsetzungen fehlen weiterhin spürbare Erleichterungen für den Wohnungsneubau und Anreize für Investitionen. Der Wohnungsmangel verschärft sich weiter.

Erforderlich sind Veränderungen in vielen Bereichen. Dabei geht es nicht nur um den Neubau von Mietwohnungen. Jedes neu gebaute Eigenheim macht woanders eine Wohnung frei. Daher ist eine wirksame Stärkung der Eigentumsbildung ein probates Mittel, um insgesamt mehr Wohnraum zu schaffen. Dazu braucht es eine spürbare Entlastung bei der Grunderwerbsteuer.

Die Dringlichkeit der Aufgabe ist im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekommen. Bereits im Oktober 2025 wurde der sogenannte „Bau-Turbo“ von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Jetzt soll es mit mehr Tempo und neuen Werkzeugen weitergehen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht sowie der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Dazu erklärt Verena Hubertz, Bundesbauministerin: „Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt – endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können und nicht im Rathausflur warten.“

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